Allgemeine Informationen

Sprachkenntnisse

Grundkenntnisse der deutschen oder französischen Sprache sind eine Voraussetzung für das Studium an der HKB. Unterrichtet wird in der Regel in Deutsch, in einigen Studienbereichen in Französisch. Wer nur über geringe Deutsch- oder Französischkenntnisse verfügt, muss gute Englischkenntnisse haben.

Die Universität Bern bietet Deutschkurse für fremdsprachige Studierende an. Diese Kurse richten sich an Studierende mit Vorkenntnissen und sind auch für BFH/HKB-Studierende offen. Anmeldeunterlagen und Informationen folgen zu gegebener Zeit.

 

Deutschkurse für ausländische Studierende

 

Weitere Informationen

 

 

Einreise

Studierende aus der EU oder den EFTA-Ländern benötigen kein Visum. Studierende aus den visumspflichtigen Ländern müssen bei der Schweizer Vertretung im eigenen Land ein Visum beantragen. Die Bearbeitung von Visaanträgen kann bis zu drei Monate dauern. Die Einreise ist erst mit einem gültigen Visum möglich. Ein Touristenvisum berechtigt nicht zur Studienaufnahme in der Schweiz.

 

Informationen und Adressen zur Visavergabe

 

Alle Studierenden müssen sich innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle oder Fremdenpolizei der Wohngemeinde anmelden.

 

 

Wohnen und Leben

Austauschstudierende sind für die Wohnungssuche und den Lebensunterhalt selber verantwortlich.

 

 

Finanzen

Für das Wohnen und Leben in der Schweiz müssen Studierende mit mindestens CHF 1'500 (€ 1'000) pro Monat rechnen, dazu kommen die Kosten des Studiums.  Die Fremdenpolizei/Einwohnerkontrolle (bei einem Visumsantrag die Schweizer Vertretung im eigenen Land) verlangt einen finanziellen Nachweis, dass internationale Studierende mindestens CHF 18'000 pro Studienjahr zur Verfügung haben.

 

Internationale Studierende haben die Möglichkeit, über die Schweizer Vertretung im eigenen Land ein Bundesstipendium zu beantragen. Der Stipendienfonds der HKB richtet sich vor allem an ausländische Studierende, die keinen Zugang zu öffentlichen Fördermitteln haben. In Härtefällen können aus dem Stipendienfonds Semestergebühren und andere Auslagen bezahlt werden.

 

 

Versicherungsschutz / Krankenkasse

Alle Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, müssen bei einer Kranken- und Unfallversicherung versichert sein. Studierende, die für ein Austausch- oder Gastsemester in die Schweiz kommen, sind davon ausgenommen. Vorausgesetzt wird, dass sie über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen, der allfällige in der Schweiz entstehende Kosten deckt. Dafür muss eine Bestätigung vorgewiesen werden: Studierende aus den EU- und EFTA-Ländern müssen vor ihrem Aufenthalt in der Schweiz bei ihrer Versicherung zu Hause  die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) oder einen Nachweis ihrer (privaten) Versicherung verlangen, in dem ihnen zugesichert wird, dass die Versicherung für die Kosten einer Krankenbehandlung in der Schweiz aufkommt. Studierende aus einem Nicht-EU-Staat, die in ihrem Heimatland eine Versicherung abgeschlossen haben, die für alle obligatorischen Leistungen in der Schweiz aufkommt, müssen als Bestätigung ein von der Versicherung unterschriebenes und abgestempeltes Formular vorweisen. Reiseversicherungen werden während der Studienzeit in der Schweiz nicht akzeptiert!

 

Formulare und Informationen

 

Erasmus Student Network

 

 

 
 
efqm