
Anmeldung
Die Anmeldefrist für das Studienjahr 2012/2013 ist abgelaufen.
Der dreijährige Bachelorzyklus beginnt jeweils im Herbstsemester.
Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen
Online-Anmeldung
Halten Sie entsprechend Ihrer Vorbildung folgende Dokumente in elektronischer Form (Unterlagen: PDF / Bildmaterial: JPG) bereit:
- Identitätskarte oder Pass
- Passfoto
- Studienberechtigungsausweis (z.B. gymnasiales Maturitätszeugnis, Berufsmaturitätszeugnis, Fachmaturitätszeugnis, Abiturzeugnis)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Begründung über persönliche Motivation zur Ausbildung und zum Berufswunsch.
- Kopien aller relevanten Zeugnisse
- Bescheinigung zur bisherigen beruflichen Praxis
Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich:
- Aufenthaltsbewilligung
Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren:
- Exmatrikulationsbestätigung
- Diplom und/oder Abschrift der bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records)
Falls Sie über aufgeführte Dokumente noch nicht verfügen, tragen Sie dies bitte im Bemerkungsfeld ein.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Arbeitsdokumentation per Post an den Studiengang zu senden ist.
Dokumentation
Einreichefrist:
15. März 2012
Adresse:
Hochschule der Künste Bern
Fachbereich Konservierung und Restaurierung
Fellerstrasse 11
CH-3027 Bern
Vorgaben:
Eine selbständige Dokumentation einer bisherigen beruflichen Erfahrung wird an oben stehende Adresse geschickt.
Diese Dokumentation wird im Rahmen der Eignungsprüfung bewertet. Es gibt dafür weder eine vorgegebene Struktur, noch einen verlangten Umfang. Aus organisatorischen Gründen bitten wir aber darum, auf ein noch "postgängiges" Gewicht und Format zu achten.
Anhand der Arbeitsdokumentation soll u.a. geprüft werden, ob die Kandidatinnen und Kandidaten in der Lage sind, komplexe Abläufe für andere nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie soll in Wort und Bild ein bisheriges berufliches Engagement dokumentieren, am besten an einem konkreten Beispiel aus der manuellen Praxis. Gut geeignet sind beispielsweise selbst durchgeführte Arbeitsabläufe, ein eigenes handwerkliches oder künstlerisches Projekt oder eigene Konservierungs- resp. Restaurierungsmassnahmen.
Wer über Berufspraxis in Konservierung und/oder Restaurierung verfügt, reicht eine den üblichen Vorgaben in diesem Bereich entsprechende Dokumentation ein. Wichtige Bewertungskriterien sind Selbständigkeit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Dokumentation sowie die Bezugnahme auf ein für die Konservierung in irgendeiner Weise relevantes Thema oder Objekt. Bei Gemeinschaftsarbeiten soll der eigene Anteil deklariert werden.
So geht es weiter: Aufnahmeverfahren
