Aufnahmeverfahren

Sind die Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen erfüllt, wird die Eignung zum Studium im Rahmen einer Eignungsabklärung überprüft. Mit der Anmeldung zum Studium senden die Bewerberinnen und Bewerber eine Arbeitsdokumentation aus der beruflichen Praxis ein. Diese wird von einer Jury begutachtet, die aus der Fachbereichsleitung und Dozierenden des Fachbereiches besteht. Geeignete Kandidaten und Kandidatinnen werden daraufhin zu einer praktischen Übung zum manuellen Geschick und zu einem offenen Fachgespräch eingeladen.

Hier beurteilt die Jury die handwerklich-technische Befähigung, die Präzision, Sauberkeit und konzeptionelle Stringenz der manuellen Arbeit, die Fähigkeit, manuelle oder künstlerische Arbeitsabläufe und Objekte in Wort und Bild zu dokumentieren, die technologischen Kenntnisse, den Stand der kulturgeschichtlichen Allgemeinbildung und schliesslich die kommunikativen Fähigkeiten.

 

Die Eignungsabklärung entscheidet über die Studienbefähigung und Zulassung. Sie findet im Mai in Bern statt und besteht aus verschiedenen Teilprüfungen.

 

Das Prüfungsprogramm umfasst drei Bewertungen:

  1. Eine Bewertung der eingesandten Dokumentation
  2. Ein offenes Fachgespräch mit den Dozierenden zum beruflichen Werdegang. Dabei werden folgende Themenschwerpunkte erörtert:
    • Fragen zu den eingesandten Bewerbungsunterlagen und zur Dokumentation
    • allgemeine Fragen der Erhaltung von Kunst- und Kulturgut
    • Fragen zu Grundlagen im Bereich der Kunst- und Kulturgeschichte
    • Fragen zu elementaren Grundlagen der Naturwissenschaften und Werkstoffkenntnissen
  3. Die Durchführung einer praktischen Übung zum manuellen Geschick

 

Die Eignungsprüfung findet vom 06. - 07.05.2013 statt.

 
 
efqm