Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen

Voraussetzugen
Das breit angelegte Bachelor-Studium erfordert neben Geduld und Verantwortungsbewusstsein eine gute Beobachtungsgabe, Interesse an pluridisziplinärer Zusammenarbeit, Lernfähigkeit und Offenheit für Neues. Bewerberinnen und Bewerber interessieren sich für geistes- und naturwissenschaftliche Zusammenhänge. Sie verfügen über einen analytischen und kritischen Geist, manuelles und praktisches Geschick, individuelle Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Ein besonderes Interesse an Kunst und Kulturgut ist selbstverständlich.

 

Das Studium setzt spezifische Grundkenntnisse in Kunst- und Kulturgeschichte, Chemie, Physik und Mathematik, elektronischer Datenverarbeitung sowie Sprachkompetenz voraus. Die Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten wird im Rahmen einer Eignungsabklärung überprüft.

 

Die Lehr- und Arbeitssprache des Bachelor of Arts in Konservierung ist je nach Hochschulstandort Deutsch, Französisch und Italienisch. In Bern ist Deutsch die Unterrichtssprache; die Studierenden können sich auch in einer anderen Landessprache oder in Englisch ausdrücken.

 

Zulassungsbedingungen
Zur Eignungsabklärung zugelassen sind Kandidaten und Kandidatinnen, die über einen Maturitätsausweis (Berufsmaturität, gymnasiale Maturität, Abschluss einer Diplommittelschule oder Fachmittelschule, Abitur), ein Lehrdiplom einer Pädagogischen Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.

 

Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden mit Lehrabschluss in einem für die Konservierung und Restaurierung relevanten Arbeitsfeld – und nur diese – benötigen seit 2005 kein Vorpraktikum mehr, um sich zum Studium anzumelden.

 

Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten müssen vor einem Fachhochschulstudium eine mindestens einjährige geregelte und qualifizierende Berufserfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf nachweisen. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn dies in einem Arbeitsbericht dokumentiert und von dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bestätigt wird.

 

Liegen besondere und langjährige andere Qualifikationen vor, so kann in Ausnahmefällen auf einen qualifizierenden Schulabschluss verzichtet und schriftlich die Aufnahme „sur dossier“ beantragt werden.

 
 
efqm