Aufnahmeverfahren

Sind die Zulassungsbedingungen erfüllt, wird die Eignung zum Studium im Rahmen einer Eignungsabklärung überprüft. Die Jury besteht aus der Studiengangsleitung und den Dozierenden. Die Eignungsabklärung hat 4 Teile, die alle bestanden sein müssen:

 

1. eine praktische Gruppenprüfung Bewegung und Rhythmik (120 Min.), in der die Beweglichkeit, die Umsetzung von Musik in gestaltete Bewegung und Interaktion, die Fähigkeit zur räumlichen Gestaltung der zeitlichen Dimension, die Geschicklichkeit und Phantasie sowie die Improvisation mit Perkussionsinstrumenten und der Stimme geprüft wird. Zudem wird die Fähigkeit zur Verbalisierung pädagogischer Aufgabenstellungen bewertet.

 

2. eine praktische Einzelprüfung Gehörbildung (20 Min.), in der die Fähigkeit, Rhythmen und Klänge zu erkennen, nachzusprechen bzw. nachzusingen sowie die Fähigkeit zur Improvisation geprüft werden. Zudem ist ein vorbereitetes Lied zu singen.

 

3. eine theoretische Prüfung Gehörbildung / Musiktheorie, die die musikalischen Grundkenntnisse und wichtigste kompositorische Prinzipien prüft.

 

4. eine praktische Einzelprüfung Klavier, respektive persönliches Instrument und Klavier (20 Min), die ein Vorspiel und ein Blattspiel umfasst.

 

 
 
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