
Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen
Voraussetzungen
Das Bachelor-Studium in Musik und Bewegung setzt ein künstlerisches Ausdruckspotential in Musik und Bewegung voraus. Die Studierenden müssen in der Lage sein, Bewegungen zu übernehmen oder zu erfinden. Konzentrationsfähigkeit und die Bereitschaft, sich auf Prozesse und Gruppen einzustellen, gehören ebenso zu den Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium wie das tägliche Üben am Klavier, die stetige Auseinandersetzung mit gestalterischen und pädagogischen Fragen und ein Sich-Zeigen und Einbringen in den Unterricht, in Vorstellungen und Konzerten. Kandidatinnen und Kandidaten müssen eine grundlegende pädagogische Fähigkeit vorweisen. Die Eignung zum Studium wird im Rahmen einer Eignungsabklärung überprüft.
Die Lehr- und Arbeitssprachen des Bachelor in Musik und Bewegung sind Deutsch und Französisch. Die aktive Beherrschung einer Sprache wird vorausgesetzt, in der anderen sollten Verständigungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft zur Vertiefung vorhanden sein.
Die Studierenden sind in der Regel zwischen 19 und 25 Jahren alt.
Zulassungsbedingungen
Zur Eignungsprüfung zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die über einen Maturitätsausweis (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität, Abitur) oder eine andere gleichwertige allgemein bildende Ausbildung auf Sekunderstufe II verfügen. Zusätzlich müssen die Kandidaten und Kandidatinnen ein Praktikum im erzieherischen Bereich absolviert haben, mit dem sie die Eignung für einen pädagogischen Ausbildungsgang nachweisen können. Obligatorisch ist der Besuch der Einführungswoche des Studiengangs oder gleichwertige Kenntnisse des Studiengangs. Eine Vorbildung in Solfège wird empfohlen (Vorkurs).
Bei besonderer künstlerischer Begabung kann vom Abschluss der Sekundarstufe II abgesehen werden. Studien-Interessierte ohne Abschluss Sekundarstufe II ergänzen das Anmeldeformular um einen schriftlichen Antrag mit Begründungen.
