Aufnahmeverfahren & Anmeldung

Das spezifizierte, mehrstufige Aufnahmeverfahren entscheidet über die Zulassung der Studierenden zur GSA.



 

ANMELDUNG
Bitte senden Sie die Anmeldeunterlagen per E-Mail in einem Pdf-Dokument oder Zip-Ordner an folgende Adresse: ramona.picenoni@remove-this.bfh.ch

  • Melden Sie sich hier für das Doktorat online bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung an und drucken Sie das Formular aus.
    Dies ist nicht nötig, wenn Sie sich bereits für den spez. Master in Research on the Arts angemeldet oder diesen abgeschlossen haben.
  • Füllen Sie die zutreffende Doktoratsbestätigung aus, welche Sie unter folgendem Link finden.
  • Empfehlungsschreiben der vorgesehenen erst- und zweitbetreuenden Person.
  • Für AbsolventInnen der Hochschule der Künste Bern: Masterdiplom mit Beleg der Abschlussnote.
  • Kopie des zum Doktorat berechtigenden universitären Hochschulabschlusses (Master, Lizentiat, weitere bestandene Hochschulexamina etc.). Sollten Sie den „Master Research on the Arts“ im Frühlingssemester belegen und zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht abgeschlossen haben, bitten wir um einen Vermerk auf das Formular Doktoratsbestätigung, dass das Masterdiplom nachgereicht wird.
  • Kopie des Vorbildungsausweises (gymnasiale Matura, Berufsmatura inkl. "Passerelle", Fachhochschuldiplom, Primarlehrerpatent etc.). Dies entfällt bei ehemaligen Studierenden der Universität Bern (inkl. spez. Master in Research on the Arts).
  • Kopie der gültigen Identitätskarte (Vor- und Rückseite), des gültigen Passes oder des Schweizer Führerausweises. Dies entfällt bei ehemaligen Studierenden der Universität Bern (inkl. spez. Master in Research on the Arts).
  • Kopie der Übersetzung, sofern der Studienausweis nicht in Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch ausgestellt ist.
  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ausgeschriebener Lebenslauf (max. eine Seite) mit Angaben zu Publikationen, Repertoire, Werken, Ausstellungskatalogen etc.
  • Projektskizze des Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten) auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Die Skizze umfasst:
    • Definition des Forschungsvorhabens (Fragestellung, Theorie, praktische Umsetzung, Methoden und verwendete Literatur)
    • Angaben zur Integration in die Forschungsfelder und -cluster der Hochschule der Künste bzw. der Universität Bern
    • Einen englischsprachigen Abstract (max. 1000 Zeichen)

BEWERTUNG DER BEWERBUNGSUNTERLAGEN UND AUFNAHMEGESPRÄCH

Bewertung der Bewerbungsunterlagen

Auf Grund der Bewerbungsunterlagen entscheidet eine paritätisch zusammengesetzte Vorauswahl-Jury, welche Kandidatinnen und Kandidaten zum Aufnahmegespräch eingeladen werden sollen.
Die Vorauswahl-Jury besteht aus mindestens zwei Vertreterinnen und Vertretern der Philosophisch-historischen Fakultät und der Hochschule der Künste Bern.

 

Aufnahmegespräch
Die zum Aufnahmegespräch eingeladenen Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich während 20 Minuten den Fragen der Jury. Die Jury besteht aus mindestens zwei Mitgliedern des Lenkungsausschusses der Graduate School of the Arts. Bei Bedarf kann der Lenkungsausschuss externe Expertinnen und Experten (ohne Stimmrecht) beiziehen. Auf Wunsch der vorgesehenen Betreuerinnen und Betreuer können auch diese am Aufnahmegespräch ohne Stimmrecht teilnehmen.

 

Bewertung Aufnahmegespräch
Über die Bewertung des Aufnahmegespräches entscheiden die Jurymitglieder mit einfacher Mehrheit. Die Bewertungsmöglichkeiten sind:
aufgenommen
aufgenommen mit Auflagen
abgelehnt

 

Wird das Aufnahmegespräch durch die Jury mit „aufgenommen“ oder "aufgenommen mit Auflagen" bewertet, kann das Studium auf das nächste Semester aufgenommen werden.

 

Wiederholung
Das Aufnahmegespräch kann nicht verschoben werden, auch nicht, wenn ein Arztzeugnis vorliegt. Es besteht die Möglichkeit, sich zum nächsten ordentlichen Gesprächstermin nochmals zu bewerben.
Ein nicht bestandenes Aufnahmegespräch kann wiederholt werden.

 

WEITERES VORGEHEN IN DER VERWALTUNG NACH

POSITIVEM ENTSCHEID BEIM AUFNAHMEGESPRÄCH

Die Anmeldeunterlagen und der Entscheid der Jury beim Aufnahmegespräch werden vom Collegium Decanale geprüft.
Aufgrund des Entscheides des Collegiums Decanale wird der Teil "Bestätigung der Zulassungsbedingungen" ausgefüllt.
Das Collegium Decanale entscheidet, ob auf Grund eines Fachwechsels zusätzliche Auflagen von maximal 30 ECTS-Credits erfüllt werden müssen.
Die künftigen Doktorierenden werden von der Koordinatorin der Graduate School über den Zulassungsentscheid informiert.
Liegt der formelle Zulassungsentscheid vor, leitet die Fakultät diesen sowie das Dossier für die Immatrikulation an die Abteilung ZIB (Zulassung, Immatrikulation, Beratung) weiter. Nachfolgend die einzelnen Schritte des Immatrikulationsverfahrens:
Gebührenrechnung, Zugriffsdaten für das Campus Account (Benutzername und Intitialpasswort) und weitere Informationen werden versandt.
Nach bezahlter Gebührenrechnung erhalten Sie die UNICARD, sofern Sie noch nie an der Universität Bern studiert haben, sowie eine Immatrikulationsbestätigung, welche für ein Semester gültig ist (Herbstsemester vom 1.8.-31.1.; Frühjahressemester vom 1.2.-31.7.).
Spätestens 3 Monate nach dem Entscheid des Collegiums Decanale wird die Promotionsvereinbarung fällig, die von den Erstbetreuenden und den Promovierenden gemeinsam erstellt wird.

 

TERMINE
Nächstmöglicher Studienbeginn: Herbstsemester 2013
Anmeldeschluss: 15. März 2013
Aufnahmegespräche: 1. Mai 2013

 

GEBÜHREN UND RECHTE

 

Doktoranden- und Einschreibgebühr
Die Doktorandengebühr beträgt 200 Franken pro Semester, zuzüglich 100 Franken Einschreibgebühr bei Erst- oder Reimmatrikulation. Von der Einschreibgebühr befreit sind Doktorierende, welche ihr Doktorat ohne Unterbruch unmittelbar im Anschluss an ihr in Bern abgeschlossenes Studium aufnehmen. Doktorierende, welche im Parallelstudium als reguläre Studierende an der Universität Bern immatrikuliert sind und die vollen Studiengebühren beglichen haben, sind während diesen Semestern von der Doktorandengebühr befreit. Die Anmeldeunterlagen sind jedoch vollständig einzureichen.

 

Nachforderung von Doktorandengebühren
Stellt die zuständige Fakultät Immatrikulationslücken fest, so werden Doktorandengebühren nachträglich von der Abteilung ZIB in Rechnung gestellt.

Die Höhe des Nachforderungsanspruchs richtet sich nach der Anzahl Semester, in denen die Doktorandin oder der Doktorand hätte immatrikuliert sein sollen.

 

Infrastruktur
Die Immatrikulation als Doktorandin oder als Doktorand berechtigt zur Inanspruchnahme der Infrastruktur der Universität und der Hochschule der Künste Bern im selben Masse, wie sie auch Studierenden offen steht. Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen dürfen im Rahmen des Doktorandenstudienganges absolviert werden.
Doktorierende sind hingegen nicht Mitglieder der StudentInnenschaft der Universität Bern (SUB) und geniessen daher - anderslautende Statutsbestimmungen der SUB vorbehalten - keine Rechte auf Beitritt, Mitwirkung und gebührenfreie Inanspruchnahme der Dienstleistungen und der Infrastruktur der SUB.

 

Dispensation vom Deutschtest
Doktorierende sind generell vom Nachweis genügender Kenntnisse der deutschen Sprache dispensiert.

 
 
efqm