
Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen
Voraussetzungen
Das Masterstudium baut auf dem im BA Conservation erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen auf. Es dient der weiteren fachlichen Vertiefung in einem Bereich der Konservierung-Restaurierung.
Zulassungsbedingungen
Die Studienplätze werden aufgrund einer Eignungsabklärung vergeben. Zugelassen sind Kandidaten und Kandidatinnen, die
- über einen Bachelor-Abschluss oder ein FH-Diplom in Konservierung oder eine gleichwertige akademische Ausbildung
- und über die fachliche Qualifikation für die gewünschte Vertiefung verfügen.
Mit der Anmeldung reichen die Kandidatinnen und Kandidaten eine Auflistung der bisher erbrachten Studienleistungen und weiterer Leistungen wie berufliche Praxis, absolvierte Kurse etc. ein, die ihre fachliche Qualifikation belegen. Die Zulassungskommission prüft sie individuell auf ihre Übereinstimmung mit den inhaltlichen Studienvoraussetzungen für die gewünschten Vertiefung. Sie entscheidet, welche Nachweise über die vorhandenen Kompetenzen zusätzlich erbracht werden müssen. Sie kann auch Nachqualifikationen verlangen oder langjährige direkt qualifizierende Berufserfahrung im Rahmen von maximal 30 ECTS anrechnen.
Zulassung zum Studium Master in Conservation-Restoration (PDF)
Sprachkenntnisse
Die Lehr- und Arbeitssprache des Master of Arts in Conservation-Restoration ist je nach Hochschulstandort Deutsch, Französisch und Italienisch. In Bern ist Deutsch die Unterrichtssprache; die Studierenden können sich auch in einer anderen Landessprache oder in Englisch ausdrücken.
