
Gebühren und Finanzierung
Anfallende Kosten/Finanzierung des Studiums
Die Kosten für das Studium setzen sich unabhängig von den individuellen Lebenshaltungskosten aus Studien- und Prüfungsgebühren sowie aus Beträgen unter anderem für Lehrmittel und Exkursionen zusammen.
Gebühren/Schulgelder
Prüfungs- und Studiengebühren
Gebühr Anmeldung CHF 100.00
Eine Rechnung wird bei Eingang der Anmeldung gestellt, die Zahlung ist Voraussetzung für die Prüfung der Anmeldung und die Zulassung zur Eignungsabklärung. Erlass oder Rückerstattung, etwa im Fall eines Rückzugs der Anmeldung oder bei Nichtteilnahme am Verfahren, sind grund-sätzlich ausgeschlossen.
Führt die Anmeldung zur Immatrikulation, wird die Gebühr Anmeldung als Immatrikulationsgebühr angerechnet.
Gebühr Eignungsabklärung CHF 150.00
Eine Rechnung wird bei Eingang der Anmeldung gestellt, die Zahlung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsabklärung. Erlass oder Rückerstattung, etwa im Fall eines Rückzugs der Anmeldung oder bei Nichtteilnahme am Verfahren, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Gebühr Immatrikulation CHF 100.00
Studierende, welche an der HKB immatrikuliert werden, müssen diese Immatrikulationsgebühr bei Aufnahme des Studiums entrichten. Die Gebühr Anmeldung wird an die Gebühr Immatrikula-tion angerechnet.
Studiengebühr pro Semester CHF 750.00 (ab FS 2012)
Studierende, welche im Rahmen einer Kooperation (z.B. Uni Bern, Gymnasium Hofwil) oder ei-nes Austauschprogramms (Erasmus) Studienleistungen an der HKB beziehen, entrichten die Studiengebühren an ihrer Stammschule.
Gebühr für soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sport pro Semester CHF 24.00
Die Gebühr wird semesterweise mit der Studiengebühr erhoben.
Beitrag Verband Studierendenschaft der BFH (VSBFH) pro Semester CHF 15.00
Der Beitrag wird semesterweise mit der Studiengebühr / Beurlaubungsgebühr in Rechnung ge-stellt, er fliesst vollumfänglich dem VSBFH zu.
Beurlaubungsgebühr pro Semester CHF 100.00
Wird das Studium unterbrochen, ist eine Beurlaubungsgebühr (zusammen mit dem VSBFH-Betrag) pro Semester zu entrichten.
Modulprüfungsgebühren (Bachelor und Master) pro Semester CHF 80.00
Die Gebühr ist pauschal, pro Semester und unabhängig von der Anzahl tatsächlich abgelegter Modulprüfungen zu entrichten. Sie kumuliert sich pro Studiengang und -stufe bis maximal CHF 500.00. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Abschlussprüfung oder -arbeit an.
Fachhörerinnen / Fachhörer CHF 150.00 pro Kurs und Semesterwochenstunde
Es ist nur die Teilnahme an Klassenunterricht möglich (Vorlesungen, Seminare, kein Einzelunter-richt).
Stipendienfonds
Viele Studierende der Hochschule der Künste Bern leben in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Dadurch kann sogar der Abschluss des Studiums gefährdet werden, da dieses nur sehr beschränkt Raum für Verdienstmöglichkeiten lässt. Um Studierenden mit solchen Problemen zu helfen, entstand der Stipendienfonds der HKB.
Fondsreglement Stipendienfonds
Die HKB ist eine internationale Hochschule mit Studierenden aus über 30 Ländern. Durch die beschränkte Anzahl Studienplätze erfolgt eine strenge Selektion vor Studienbeginn. Genau so fordernd ist auch das Studium selbst. Dadurch besteht für Studierende, welche kein öffentliches Stipendium erhalten, nur sehr selten die Möglichkeit, ausserhalb der Schule zu arbeiten.
Besonders ausländische Studierende verfügen meist nur über ein sehr beschränktes Budget, da sie kaum Zugang zu öffentlichen Fördermitteln haben. Damit nicht schon ein Zahnarztbesuch zu einer grossen Hypothek wird, wurde der Stipendienfonds der HKB ins Leben gerufen, welcher sich durch Spenden finanziert. Nach der individuellen Prüfung jedes Gesuchs und einer persönlichen Beratung, unterstützt er Studierende gezielt durch die Übernahme der obligatorischen Semestergebühr, leistet in Härtefällen Beiträge an besondere Auslagen und hilft dort, wo materielle Not besteht.
Sollten Sie als Student/Studentin der HKB die Unterstützung und Beratung des Stipendienfonds benötigen, nutzen Sie das Antragsformular Stipendienfonds
Den Stipendienfonds unterstützen
Neben diversen Sammelaktionen finanziert sich der Fonds vor allem aus Einzelspenden. Sollten Sie sich für die Unterstützung des Fonds mit einer Spende, Teil- bzw. Vollpatenschaft engagieren wollen, füllen Sie bitte folgendes Dokument aus und senden es an unten stehende Adresse.
Hochschule der Künste Bern
Information
Fellerstrasse 11
3027 Bern
T +41 31 848 38 38
Stipendien/Darlehen
Kantonale Stipendien
Für die Gewährung von Stipendien und Darlehen ist sowohl für Schweizer Studierende wie für ausländische Studierende grundsätzlich derjenige Kanton zuständig, in dem die Eltern ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben.
Studierende, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Bern ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, können sich um kantonale Stipendien und Darlehen bewerben. Anträge sind bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge der Erziehungsdirektion einzureichen.
Weitere Informationen inkl. Prognoserechner gibt es bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern und bei den Stipendienstellen der Kantone
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert im Auftrag des Bundes den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen:
Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Weitere staatliche Anlaufstellen:
Verein zur Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AJAS)
Stiftungen und Fonds:
Neben der öffentlichen Hand gibt es zahlreiche Stiftungen und Fonds, die Studierende finanziell unterstützen. Das elektronische Stiftungsverzeichnis des Eidgenössischen Departements des Innern bietet eine umfassende Übersicht mit Suchfunktion nach Stichworten (z.B. Student/innen, Studierende; Forschung; Förderung; etc.).
Stipendien für HKB-Angehörige
Die Hochschule der Künste Bern HKB und das Amt für Kultur des Kantons Bern vergeben ein Berufseinstiegs-Stipendium für ausgewählte StudienabgängerInnen der HKB.
Stipendium der Beatrice und Otto Tschumi-Stiftung, TanzTheater
Spezifische Stipendien
Die kantonale Kommission für Theater und Tanz vergibt seit 2007 jedes Jahr die im Auftrag des Kantons Bern Stipendien an professionelle Berner Theater- und Tanzschaffende.
Die Fritz-Gerber-Stiftung für begabte junge Menschen leistet finanzielle Beiträge zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Die Schweizerische Studienstiftung fördert leistungsstarke, breit interessierte Studierende an Hoch- und Fachhochschulen, deren Persönlichkeit, Kreativität und intellektuelle Fähigkeiten besondere Leistungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Politik erwarten lassen. Sie vergibt die Ernst Göhner-Stipendien für Kunstschaffende in Ausbildung (alle Sparten).
www.studienstiftung.ch/goehnerstipendium
Hirschmann-Stipendium für Master-Studierende (alle Bereiche)
Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz
Unterstützung durch Kulturförderung bieten folgende Institutionen:
Anfallende Kosten
Durchschnittliche Lebenshaltungskosten (in CHF) pro Monat:
Kostenpunkt (pro Monat) | von | bis |
Ausbildungskosten | 180.- | 400.- |
Fixkosten | 360.- | 470.- |
Persönliche Auslagen | 250.- | 350.- |
Rückstellungen | 50.- | 50.- |
Miete/Wohnanteil | 300.- | 500.- |
Wohnnebenkosten | 50.- | 80.- |
Nahrungsmittel/Getränke inkl. Mensa | 400.- | 500.- |
Haushalt-Nebenkosten | 20.- | 40.- |
Total | 1610.- | 2390.- |
Auswärtige Verpflegung CHF 8 bis CHF 10 pro Mahlzeit
Quelle: Budgetberatung.ch
Durchschnittliche jährliche Lebenshaltungskosten für Studierende, die allein oder in einer Wohngemeinschaft wohnen. Die effektiven Jahresbeiträge können zwischen rund CHF 18'000 und CHF 27'000 schwanken.
Weitere Informationen:
Versicherungen
Studierende müssen wie alle Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, bei einer Kranken- und Unfallversicherung versichert sein. Das schweizerische Gesundheits- und Versicherungswesen wird übersichtlich auf der Website www.comparis.ch dargestellt – inklusive Preisvergleich.
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs (Erwerbstätige nach Vollendung des 17. Altersjahrs) Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 475.00 jährlich (Mindestbeitrag) zahlen (Ausnahmen vgl. Merkblatt).
Studierende, die im betreffenden Kalenderjahr ein Erwerbseinkommen erzielen, von dem Beiträge von weniger als CHF 475.00 (Mindestbeitrag) entrichtet wurden, können sich diese Beiträge anrechnen lassen: Sie müssen nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.
Zuständig für Fragen ist die Ausgleichskasse des Kantons Bern, Zweigstelle der Stadt Bern, Schwanengasse 14, 3011 Bern.
Detaillierte Auskünfte über die Beitragspflicht erhalten Sie über Tel. 031 321 66 94 oder per Mail.
Bitte beachten Sie, dass fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung der Renten führen können.
