
Zulassungsbedingungen
Voraussetzungen für das Fachhochschulstudium
Unterschiedliche Voraussetzungen führen zur Zulassung zum Fachhochschulstudium. Je nach Vorbildung und Studienrichtung gelten spezifische Zulassungbedinungen. Indivdiuelle Auskunft erhalten Sie bei den Kontaktpersonen des entsprechenden Studiengangs.
Bachelor
Grundsätzlich öffnen die folgenden Voraussetzungen den Weg zum Bachelorstudium:
Gymnasiale Maturität
Als Inhaberin oder Inhaber einer eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturität können Sie zum Bachelorstudium an der Fachhochschule zugelassen werden. In einzelnen Studiengängen müssen Sie eine einjährige Berufserfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Arbeitsfeld vorweisen.
Berufsmaturität
Sie verfügen über eine Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf sowie eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität.
Fachmaturität/Fachmittelschulausweis
Sie haben eine Fachmaturität in einem der Studienrichtung entsprechenden Berufsfeld abgeschlossen. Oder Sie verfügen über eine Fachmaturität / einen Fachmittelschulausweis in einem anderen Berufsfeld und haben praktische und theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erworben.
Gleichwertige Vorbildung
Sie verfügen über eine der Maturität gleichwertig anerkannte Vorbildung und Erfahrung oder haben eine Aufnahmeprüfung, die den Anforderungen der Berufsmaturität entspricht, bestanden.
Höhere Berufsbildung
Als Absolventin oder Absolvent von Ausbildungen auf Tertiärstufe ausserhalb der Hochschulen können Sie je nach ausgewiesenen Kenntnissen und für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen zum Bachelorstudium zugelassen werden.
Master
Aufbauend auf den Bachelorstudiengängen bietet die Hochschule der Künste Bern verschiedene Masterstudiengänge an.
Die Zulassung zum Studium auf der Masterstufe setzt ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus.
Je nach Masterstudiengang gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren, Eignungsabklärungen und Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Studiengangsleitung über die spezifischen Bedingungen.
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