
Versicherungen
Krankenkasse
In der Schweiz sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei einer Kranken- und Unfallversicherung versichert zu sein.
Studierende aus den EU- und EFTA-Ländern müssen vor ihrem Aufenthalt in der Schweiz bei ihrer Versicherung zu Hause entweder die europäische Krankenversicherungskarte oder das Formular E-111 verlangen.
Falls Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen und in Ihrem Heimatland eine Versicherung abgeschlossen haben, die für alle obligatorischen Leistungen in der Schweiz aufkommt, wird als Bestätigung ein von Ihrer Versicherung unterschriebenes und abgestempeltes Formular verlangt.
Dieser Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz (Formular A) muss spätestens 3 Monate ab Wohnsitznahme eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Befreiung nicht mehr möglich!
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Das Formular können Sie hier beziehen.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegenüber Dritten verursachte Personen- und Sachschäden. Ein Missgeschick ist schnell passiert. Wenn dadurch Schaden an fremden Personen oder Eigentum (z.B. an Wohnung oder Zimmer) verursacht wird, ist dieser durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem empfehlen wir Austauschstudierenden den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Diese kostet in der Schweiz zwischen CHF 100 und CHF 150 im Jahr.
Mehr Informationen finden Sie auf der BFH-Seite.