
Studium und Dienstpflicht
Studierende müssen ihre Dienstpflicht auch während dem Studium wahrnehmen. Planen und koordinieren Sie Studium und Dienstpflicht frühzeitig.
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Rekrutenschule vor Beginn des Studiums vollständig zu absolvieren. Wird sie während dem Studium absolviert, hat dies Absenzen zur Folge und kann zur Verlängerung der Studiendauer führen.
Generelle Informationen
Orientierungstag
Im 18. Altersjahr erhalten alle Schweizerbürger das Aufgebot mittels Marschbefehl zur Teilnahme am obligatorischen Orientierungstag. Gleichzeitig werden sie auf die Koordination von ziviler und militärischer Ausbildung hingewiesen. Am Orientierungstag müssen sie den Wunschzeitpunkt ihrer Rekrutenschule festlegen. Die nötigen Abklärungen müssen daher vor dem Orientierungstag erfolgen. Gestützt auf den Wunschtermin wird anschliessend der Rekrutierungstermin festgelegt.
Rekrutierung
Alle Schweizerbürger sind militärdienstpflichtig und müssen in der Regel im 19. Altersjahr an der Rekrutierung teilnehmen. Die Rekrutierung findet drei bis zwölf Monate vor dem geplanten Termin der Rekrutenschule statt. Eine Verschiebung der Teilnahme an den Rekrutierungstagen ist längstens bis zur Vollendung des 22. Altersjahres möglich. Die Rekrutierung dient
- zur Abklärung Ihrer Tauglichkeit
- zur Ermittlung ihres persönlichen Leistungsprofils
- zur Prüfung der Gesuche um Zulassung Waffenlosen Dienst
- zur Zuteilung in eine Funktion der Armee oder des Zivilschutzes
Rekrutenschule und Wiederholungskurse
Die Rekrutenschule dauert je nach Truppengattung 18 oder 21 Wochen. Sie ist grundsätzlich am Stück zu leisten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese auf begründetes Gesuch hin in zwei Teilen zu absolvieren (Fraktionierung). Die verpasste Ausbildungsperiode muss innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Die Fraktionierung wird jedoch Studierenden nicht empfohlen. Es besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbruch als Durchdiener zu leisten.
Nach der Rekrutenschule bzw. der Kaderausbildung werden Sie jährlich bis zur Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht zu einem Widerholungskurs aufgeboten. Wiederholungskurse können auf begründetes Gesuch hin verschoben werden.
Zivildienst
Der Zivildienst ist laut Artikel 59 der Bundesverfassung ein Ersatzdienst zum Militärdienst. Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach dem Zivildienstgesetz (ZDG). Personen, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht militärdienstpflichtig sind, können kein Gesuch stellen.
Der Zivildienst dauert eineinhalb Mal so lange wie der Militärdienst. Nach der Zulassung kann das Gesuch nicht mehr zurückgezogen werden. Vorgeschrieben sind ein Ersteinsatz im Jahr nach der Zulassung und ein langer Einsatz. Dieser dauert in der Regel 180 Tage. Es können auch alle verfügten Zivildiensttage an einem Stück geleistet werden.
Beratung
Informationen für Personen aus den Kantonen BE, FR, VD, VS, NE, GE, JU:
Région territoriale 1
Adj sof Jean-Claude Gaspoz
Rue du Château 1
Case postale 208
CH-1110 Morges 1
T +41 21 804 62 20
Hotline der Armee
T +41 31 324 24 24
GSoA - Gruppe für eine Schweiz ohne Armee
T +41 44 273 01 00
Dienstverschiebung
Militärdienst
Nach dem Orientierungstag ist eine Verschiebung des Wunschzeitpunktes der Rekrutenschule möglich, sofern zwingende Gründe und gültige Beweismittel vorliegen. Im Kanton Bern muss ein entsprechendes, schriftliches Gesuch mit den notwendigen Beweismitteln bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Einrückungstermin zur Teilnahme an den Rekrutierungstagen eingereicht werden beim:
Amt für Bevölkerungsschutz,
Sport und Militär
Bereich Rekrutierung
Papiermühlestrasse 17a
CH-3000 Bern 22
T +41 31 634 92 11
Mit der Verschiebung des Wunschzeitpunktes der Rekrutenschule verschiebt sich in der Regel auch die Teilnahme an den Rekrutierungstagen. Ein Gesuch um Verschiebung der Rekrutenschule nach Absolvierung der Rekrutierungstage ist einzureichen bei:
Personelles der Armee
Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
Zivildienst
Die Erfüllung der Dienstpflicht ist allen anderen Pflichten eines Zivis übergeordnet. Kann ein Zivi wegen ausserordentlichen Umständen einmal keinen Dienst leisten, hat er die Möglichkeit, ein Gesuch um Dienstverschiebung einzureichen. Das schriftliche Gesuch muss beim zuständigen Regionalzentrum eingereicht werden.
Regionalzentrum Kantone BE, FR, VS (deutschsprachig):
Regionalzentrum Sumiswald
Zivildienst
Spitalstrasse 20
CH-3454 Sumiswald
T +41 34 432 36 99
Suche
Kontakt
Hochschule der Künste Bern
Studierendenadministration
Fellerstrasse 11
CH-3027 Bern
T +41 31 848 49 49