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Kanton Bern erhöht Studiengebühren
24.11.2025 Die Berner Fachhochschule führt aufs Herbstsemester 2026/27 höhere Studiengebühren ein. Sie setzt damit einen politischen Entscheid auf kantonaler Ebene um.
Das Wichtigste in Kürze
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Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 19. November 2025 im Zuge einer Revision der Hochschulverordnungen beschlossen, die Studiengebühren an den Berner Hochschulen zu erhöhen.
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Die Erhöhung der Studiengebühren betrifft die Universität Bern und die BFH gleichermassen.
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Die Studiengebühren an der BFH steigen per Herbstsemester 2026/27 neu auf CHF 850, für Bildungsausländer*innen auf CHF 2550 pro Semester.
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Bildungsausländer*innen, die das Studium an der BFH vor dem Herbstsemester 2026/27 begonnen haben, bezahlen bis zum Abschluss des jeweiligen Bachelor- oder Master-Studiums neu eine Gebühr von CHF 1050. Ein Wechsel vom Bachelor zum Master gilt gemäss Fachhochschulverordnung als neuer Studienbeginn, weshalb in diesem Fall die neuen Gebühren (von CHF 2550) anfallen.
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Die BFH setzt mit der Erhöhung einen politischen Entscheid um.
Um eine entsprechende politische Forderung des Grossen Rates umzusetzen, hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Studiengebühren an der Berner Fachhochschule erhöht. Die entsprechende Revision der Verordnung über die Universität – welche eine indirekte Teilrevision der Fachhochschulverordnung umfasst – wurde am 19. November 2025 durch den Regierungsrat beschlossen. Um der neuen Verordnung zu entsprechen, erhöht die BFH ihre Studiengebühren auf den Start des Herbstsemesters 2026/27 hin.
Die wichtigsten Änderungen
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Die Studiengebühr steigt per Herbstsemester 2026/27 von CHF 750 auf neu CHF 850 pro Semester.
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Für Bildungsausländer*innen erhöht sich die Studiengebühr von heute CHF 950 auf neu CHF 2550 pro Semester. Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat und beim Erlangen des Hochschulzulassungsausweises (Berufs- oder Fachmaturität beziehungsweise gymnasiale Matura) nicht offiziell in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft war, gehört dieser Kategorie an (siehe Fragen und Antworten zu den Studiengebühren). Eine spezielle Übergangsregelung besteht für Bildungsausländer*innen: Wer das Studium an der BFH vor dem Herbstsemester 2026/27 begonnen hat, bezahlt bis zum Abschluss des jeweiligen Bachelor- oder Master-Studiums neu eine Gebühr von CHF 1050. Ein Wechsel vom Bachelor zum Master gilt gemäss Fachhochschulverordnung als neuer Studienbeginn, weshalb in diesem Fall die neuen Gebühren (von CHF 2550) anfallen.
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Auch die Anmeldegebühr wird angepasst. Sie beträgt ab der Anmeldung für das Frühlingssemester 2027 CHF 150 (statt wie heute CHF 100).
Unterstützungsmöglichkeiten
Für Studierende der BFH bestehen verschiedene Angebote zur finanziellen Unterstützung wie Stipendien, Darlehen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.