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Kanton Bern erhöht Studiengebühren
24.11.2025 Die Berner Fachhochschule führt aufs Herbstsemester 2026/27 höhere Studiengebühren ein. Sie setzt damit einen politischen Entscheid auf kantonaler Ebene um.
Das Wichtigste in Kürze
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Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 19. November 2025 im Zuge einer Revision der Hochschulverordnungen beschlossen, die Studiengebühren an den Berner Hochschulen zu erhöhen.
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Die Erhöhung der Studiengebühren betrifft die Universität Bern und die BFH gleichermassen.
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Die Studiengebühren an der BFH steigen per Herbstsemester 2026/27 neu auf CHF 850, für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf CHF 2550 pro Semester.
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Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die das Studium an der BFH vor dem Herbstsemester 2026/27 begonnen haben, bezahlen bis zum Abschluss des jeweiligen Bachelor- oder Master-Studiums ab dem Herbstsemester 2026/27 eine Gebühr von CHF 1050. Ein Wechsel vom Bachelor zum Master gilt gemäss Fachhochschulverordnung als neuer Studienbeginn, weshalb in diesem Fall die neuen Gebührenregelungen zum Tragen kommen.
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Die BFH setzt mit der Erhöhung einen politischen Entscheid um.
Um eine entsprechende politische Forderung des Grossen Rates umzusetzen, hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Studiengebühren an der Berner Fachhochschule erhöht. Die entsprechende Revision der Verordnung über die Universität – welche eine indirekte Teilrevision der Fachhochschulverordnung umfasst – wurde am 19. November 2025 durch den Regierungsrat beschlossen. Um der neuen Verordnung zu entsprechen, erhöht die BFH ihre Studiengebühren auf den Start des Herbstsemesters 2026/27 hin.
Die wichtigsten Änderungen
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Die Studiengebühr steigt per Herbstsemester 2026/27 von CHF 750 auf neu CHF 850 pro Semester.
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Für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Zweck des Studiums in die Schweiz oder nach Liechtenstein gekommen sind, erhöht sich die Studiengebühr von heute CHF 950 auf neu CHF 2550 pro Semester.
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Diese Studierenden bezahlen aufgrund eines Entscheids des Regierungsrats des Kantons Bern ab dem Herbstsemester 26/27 Studiengebühren in der Höhe von CHF 2550 (Studiengebühr von CHF 850 plus Zusatz von CHF 1700). Dies betrifft Personen, welche die nachfolgenden drei Kriterien erfüllen: ausländische Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums sowie Eltern ohne Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
Entscheidend ist der Status zum Startzeitpunkt des Studiums an der BFH. -
Der Studiengebührenzusatz für ausländische Studierende in Höhe von CHF 1700 entfällt, wenn sich gemäss FHV-Personalienblatt (EDK) ein Schweizer Kanton oder das Fürstentum Liechtenstein an den Studienkosten beteiligt oder die Studierenden beim Erwerb ihrer Zulassung zum Studium auf Bachelorstufe (Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität) Hauptwohnsitz in der Schweiz oder Lichtenstein hatten. Für Details siehe Merkblatt.
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Eine spezielle Übergangsregelung besteht für bereits immatrikulierte Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Wer das Studium an der BFH vor dem Herbstsemester 2026/27 begonnen hat, bezahlt bis zum Abschluss des jeweiligen Bachelor- oder Master-Studiums ab dem Herbstsemester 2026/27 eine Gebühr von CHF 1050. Ein Wechsel vom Bachelor zum Master gilt gemäss Fachhochschulverordnung als neuer Studienbeginn, weshalb in diesem Fall die neuen Gebührenregelungen zum Tragen kommen.
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Auch die Anmeldegebühr wird angepasst. Sie beträgt ab der Anmeldung für das Frühlingssemester 2027 CHF 150 (statt wie heute CHF 100).
Unterstützungsmöglichkeiten
Für Studierende der BFH bestehen verschiedene Angebote zur finanziellen Unterstützung wie Stipendien, Darlehen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Anmerkung: Die Inhalte wurden per 29. Januar 2026 aktualisiert.