Alumni

Liebe Absolventinnen und Absolventen der HKB

Ihr habt vor einem oder mehreren Jahren euer Studium an der HKB abgeschlossen. Gründe, an die HKB zurückzukommen und Kollegen und Kolleginnen wiederzusehen, gibt es immer wieder.

Wenn ihr freundschaftlichen Kontakt halten und über Ereignisse informiert bleiben möchtet, dann geht das recht unkompliziert. Über Angebote und Veranstaltungen informieren regelmässig unsere Newsletter.

Allen, die sich weiterhin an der HKB bilden möchten, sei ein Blick auf unser reichhaltiges Weiterbildungsangebot empfohlen.

Wir wünschen alles Gute und freuen uns auf ein Wiedersehen!

Umwandlung altrechtlicher Titel

Die Hochschule der Künste Bern vergibt seit 2008 den Titel Bachelor of Arts (BA) und seit 2010 den Titel Master of Arts (MA). Für Weiterbildungsstudiengänge vergibt sie seit 2008 den Titel Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), sowie Certificate of Advanced Studies (CAS).

Für die Beurteilung Ihres Abschlusses ist entscheidend, von welcher Schule das Diplom ausgestellt wurde, welcher Titel Ihnen damals vergeben wurde und in welchem Fachbereich Sie studiert haben.

Gleichwertigkeitsbescheinigungen zum Masterdiplom können grundsätzlich nur im Fachbereich Musik vergeben werden.

Altrechtliche Titel FH, HGK

  • Designerin FH/Designer FH (Visuelle Kommunikation) 
  • Konservatorin-Restauratorin FH/Konservator-Restaurator FH  
  • Künstlerin HGK/Künstler HGK 
  • Diplomierte in Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf)/Diplomierter in Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf)

Diese altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor/Master-System geschützt. Inhaberinnen und Inhaber dieser Titel können zusätzlich den Titel Bachelor of Arts führen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen. 

Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT vom 10. Januar 2011 sind im Bereich Kunst (Studiengänge Kunst und Bildnerisches Gestalten) keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen zum Masterdiplom möglich. 

Falls Sie nachträglich ein Masterdiplom erwerben möchten, informieren Sie sich bei den Studiengangsleitungen der Masterstudiengänge über die Anrechnung von Studienleistungen ans Masterstudium. 

Diplome ohne FH oder HGK-Titel

Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen ohne FH-Titel der Höheren Fachschule Gestaltung HFG können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (titelumwandlung.ch) die Umwandlung ihres Diploms in ein Fachhochschuldiplom gemäss altem Recht beantragen. Wer von dieser Titelumwandlung zum altrechtlichen Fachhochschuldiplom Gebrauch macht, darf anschließend zusätzlich den Bachelor-Titel führen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zum Masterdiplom kann für diese Abschlüsse keine ausgestellt werden. Das Projekt «nachträglicher Erwerb des FH-Titels» ist zeitlich begrenzt und läuft Ende 2025 aus.

Weitere Informationen

Altrechtlicher Titel MH (ohne Rhythmik)

Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT vom 10. Januar 2011 können sich Inhaberinnen und Inhaber des Titels Musikerin MH/Musiker MH der Hochschule der Künste Bern mit einem hier aufgeführten Diplom (Hochschule für Musik und Theater Bern) die Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren nach altem Recht erworbenen Titel bei der Studierendenadministration der HKB ausstellen lassen.

Wichtig für die Gültigkeit dieser Gleichwertigkeitsbescheinigung: 

  • Das Diplom, auf welches sich die Gleichwertigkeitsbescheinigung bezieht, muss an der Berner Fachhochschule, Hochschule der Künste Bern bzw. Hochschule für Musik und Theater Bern erworben worden sein und der Gleichwertigkeitsbescheinigung beigelegt werden. 
  • Die Gleichwertigkeitsbescheinigung berechtigt nicht zum Tragen des Titels Master of Arts.

Vorgehen
Inhaberinnen und Inhaber der oben genannten Diplome senden eine E-Mail mit den folgenden Angaben an studadmin@hkb.bfh.ch:

  • Vor- und Nachname 
  • Wohn- und Rechnungsadresse 
  • Kopie des Diploms (im pdf-Format)

Es wird Ihnen dafür eine Gebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt. Sobald diese beglichen ist, wird Ihnen die Gleichwertigkeitsbescheinigung per Post zugestellt.

Altrechtlicher Titel MH in Rhythmik

Diese altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor/Master-System geschützt. Inhaberinnen und Inhaber dieser Titel können zusätzlich den Titel Bachelor of Arts führen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen. 

Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT vom 10. Januar 2011 sind in diesem Bereich keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen zum Masterdiplom möglich.

Falls Sie nachträglich ein Masterdiplom erwerben möchten, informieren Sie sich bei den Studiengangsleitungen der Masterstudiengänge über die Anrechnung von Studienleistungen ans Masterstudium.

Musik-Diplome ohne MH-Titel

Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen der nachfolgend genannten Schulen können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (titelumwandlung.ch) die Umwandlung ihres Diploms in ein  Fachhochschuldiplom gemäss altem Recht beantragen:

  • Konservatorium Bern 
  • Konservatorium Biel 
  • Swiss Jazz School Bern
  • Hochschule für Musik und Theater 

Wer von dieser Titelumwandlung zum altrechtlichen Fachhochschuldiplom Gebrauch macht, darf anschliessend zusätzlich den Bachelor-Titel führen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zum Masterdiplom kann für diese Abschlüsse nicht ausgestellt werden. Das Projekt «nachträglicher Erwerb des FH-Titels» ist zeitlich begrenzt und läuft Ende 2025 aus.

Weitere Informationen

Altrechtliche Titel TH

Der altrechtliche Titel Theaterschaffende TH/Theaterschaffender TH bleibt auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master- System geschützt. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Titel können zusätzlich den Titel Bachelor of Arts führen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen. 

Theater-Diplome ohne TH-Titel

Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen ohne TH-Titel der Schauspielschule Bern können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (titelumwandlung.ch) die Umwandlung ihres Diploms in ein Fachhochschuldiplom gemäss altem Recht beantragen.

Wer von dieser Titelumwandlung zum altrechtlichen Fachhochschuldiplom Gebrauch macht, darf anschließend zusätzlich den Bachelor-Titel führen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zum Masterdiplom kann für diese Abschlüsse nicht ausgestellt werden. Das Projekt «nachträglicher Erwerb des FH-Titels» ist zeitlich begrenzt und läuft Ende 2025 aus. 

Weitere Informationen

Die bisher ausgestellten Nachdiplome bleiben geschützt. Eine Umwandlung in die neuen Weiterbildungsmaster-Titel Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS) oder Certificate of Advanced Studies (CAS) kann nicht vorgenommen werden.