Erhöhung der Studiengebühren: Fragen und Antworten
Warum werden die Studiengebühren an der BFH erhöht?
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 19. November 2025 eine Erhöhung der Studiengebühren beschlossen. Dies, um eine entsprechende politische Forderung des Grossen Rates des Kantons Bern umzusetzen. Die Erhöhung der Studiengebühren betrifft die BFH und die Universität Bern.
Ab wann gelten die neuen Studiengebühren?
Die höheren Studiengebühren werden erstmals mit dem Start des Herbstsemesters 2026/27 verrechnet.
Ab wann gilt die neue Anmeldegebühr?
Die Anmeldegebühr wird ab der Anmeldung für das Frühlingssemester 2027 angepasst und beträgt neu 150 Franken.
Wer ist betroffen?
Die Erhöhung der Studiengebühren betrifft alle Bachelor- und Masterstudierenden an der Universität Bern und an der BFH gleichermassen.
Ich studiere bereits an der BFH. Gelten die neuen Studiengebühren auch für mich?
Die höheren Studiengebühren gelten grundsätzlich für alle Studierenden ab Herbstsemester 2026/27. Dies mit Ausnahme einer speziellen Übergangsregelung für Bildungsausländer*innen: Wer das Studium an der BFH vor dem Herbstsemester 2026/27 begonnen hat, bezahlt bis zum Abschluss des jeweiligen Bachelor- oder Master-Studiums neu eine Gebühr von CHF 1050. Ein Wechsel vom Bachelor zum Master gilt gemäss Fachhochschulverordnung als neuer Studienbeginn, weshalb in diesem Fall die neuen Gebühren (von CHF 2550) anfallen.
Warum werde ich als Bildungsausländer*in eingestuft?
Als Bildungsausländer*innen gelten alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt des Erlangens des Hochschulzulassungsausweises ihren zivilrechtlichen Wohnsitz weder in der Schweiz noch im Fürstentum Liechtenstein hatten.
Beispiel: Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat an einer Schweizer Hochschule einen Bachelor absolviert und möchte sich nun bei der BFH für ein Masterstudium anmelden. Weil sie ihren Gymnasialabschluss (der sie zu einem Hochschulstudium berechtigt) in Deutschland erworben hat, gilt sie als Bildungsausländerin.
Es ist demnach für die Einstufung irrelevant, wie lange eine Person bereits in der Schweiz lebt; entscheidend sind die Staatsangehörigkeit sowie der zivilrechtliche Wohnsitz beim Erlangen des Hochschulzulassungsausweises.
Wieso werden die Studiengebühren für Bildungsausländer*innen stärker erhöht?
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 19. November 2025 die Erhöhung der Studiengebühren beschlossen. Die BFH setzt mit der Erhöhung der Studiengebühren einen Entscheid des Regierungsrats um. Dieser hat nebst der Erhöhung eine Übergangsregelung für Bildungsausländer*innen beschlossen. Diese gilt für jene Bildungsausländer*innen, die ihr Studium an der BFH bereits vor dem Herbstsemester 2026/27 begonnen haben.
Die neuen Studiengebühren sind für mich nicht tragbar. Was kann ich tun?
Für Studierende der BFH bestehen verschiedene Angebote zur finanziellen Unterstützung wie Stipendien, Darlehen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Inwiefern steht die Erhöhung der Studiengebühren in Verbindung zum Entlastungspaket 27 des Bundes?
Die nun beschlossene Erhöhung der Studiengebühren hat keinen direkten Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 27. Das Entlastungspaket 27 wird demnächst im Parlament beraten und frühestens im Frühjahr 2026 beschlossen.